dingsal,
das
?wohl ›Schutzgeld gegen Brandschatzung, Plünderung‹.
Bedeutungsverwandte:
brandschatzung
dingnis
Belegblock:
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl.
1, 1354,
Anm. 4 (mosfrk.
, 1396
): wir vurg. herrn ensullen auch kein dingsal oder brandschatzungen nemen oder unser frunde lassen nemen, wir enwerden des dan semmentlich zu rade.