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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 16.03.2022 03:51
dingbürger,
der
.
›wer mit vereinbarten Pflichten in einer Stadt lebt‹;
zu
dingen
1,
1
bürger
2.
Belegblock:
Rwb
2, 947
(a.
1501f.
).