dietrich,
der
;-Ø/-Ø, -e
;›Nachschlüssel; Instrument, Werkzeug zum (unberechtigten) Öffnen von Schlössern; Generalschlüssel‹.
Bedeutungsverwandte:
diebsschlüssel
hake
hakenschlüssel
instrument
passepartout
schlüssel
Syntagmen:
einen d. gebrauchen / machen
; sich eines dietrichs gebrauchen
; mit einem d. etw. aufschliessen / aufsperren / umgehen, die schlösser öfnen
; dietriche zu aller könige kasten und kronen
.Belegblock:
Toeppen, Ständetage Preußen
5, 683, 23
(preuß.
, 1521
): di kleinschmide sollen iren gesellen die dietrich, damit man di schlos offnet, nicht mer zu gebrauchen vortrawen.
Chron. Magdeb.
2, 147, 8
(nrddt.
, Hs. 1601
): Es haben auch dieselbigen buben [...] etzliche thoren ufgestossen, auch eine thor mit einem Diederich ufgeschlossen.
Luther, WA
50, 548, 11
(1539
): der Bapst macht aus solchen schluͤsseln zween Dietrich zu aller Koͤnige kronen, kasten, zu aller welt beutel.
Alberus
Bb ijv
(Frankf.
1540
): Schluͤssel / nach dem rechten gemacht / dietherich.
Skála, Egerer Urgichtenb.
111, 12
(nwböhm.
, 1573
): sie hetten mit Einem Ditterich bißweiln mit schlusseln aufgesperret.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
24, 29
(Straßb.
1650
): es ist ein blosser schein, vnder welchem das arme Volck [...] betrogen vnd beraubet wird, ärger als von offentlichen Dieben mit allen ihren Diebsschlüsseln, Dietrichen vnd anderen dergleichen passe-par-tout.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
1, 410, 3
(schwäb.
, 1578
): da sich ainer der dietrich oder hackenschließl gebrauchen wurde, solle unverzogen seiner obrigkeit angezaigt werden.
Luther, WA
50, 632, 22
; v. d. Broek, Suevus. Spieg.
71r, 34
; Wintterlin, a. a. O.
2, 251, 30
; Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 424, 16
; Maaler
90v
; Mylius
F 6v
.