delinquent,
der
;-en/-en
.›Straftäter‹.
Bedeutungsverwandte:
verbrecher
Belegblock:
Geier, Stadtr. Überl.
599, 2
(nalem.
, 1585
): Da aber die verbrechere oder delinquenten dessen bedankens haben und sich zuo güetlichem abtrag nit einzuͦstellen [...] in sollichen fahl sollen ihre gnaden den oder die selbigen [...] mit recht strafen lassen.
Rennefahrt, Zivilr. Bern
421, 9
(halem.
, 1554
): Der delinquent soll ... anstatt von 12 von 30 mann begleitet werden, welche scharf beladen haben sollen.
Geier, a. a. O.
671, 36
; Öst. Wb.
4, 1445
.‒
Vgl. ferner s. v. begeben
12, inquisition
.