darzälen,
V.
›jm. etw. (bes. Geld) vorzählen, um es ihm anschließend zu übereignen‹.
Syntagmen:
jm. geld d
.Belegblock:
Köbler, Ref. Wormbs
78, 7
(Worms
1499
): heller. die ich yme also bar dargezelt vnd vergenüget habe.
Ebd.
125, 16
: Ob sich einer [...] bekennet etlichs gelihen geldes das yme nit worden noch dargezelt were.
Dietz, Wb. Luther
1, 411
; Schwäb. Wb.
2, 87
.