dahintenlassen,
V., unr. abl.
›jn. oder etw. zurücklassen, im Stich lassen, vergessen, vernachlässigen‹;
vgl.
lassen
10.Bedeutungsverwandte:
verlieren
Belegblock:
Neumann, Rothe. Keuschh.
5235
(thür.
, 1. H. 15. Jh.
): dy sich veller rede under winden, | di lassen di sunde nicht da hinden.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
110, 32
(Nürnb.
1548
): Den glauben aber / das wir durch das blut Christi erkauffet / vnd erloͤset sind / [...] lest der Bapst vnd sein hauff nicht allein dahinden / sonder verfolget noch alß ketzer / dise die das volck zu solchem glauben [...] vermanen.
Heidegger. Mythoscopia
31, 3
(Zürich
1698
): Diesen Sisennam haben die Roͤmer so fleissig gelesen / daß sie ihn auch in Feldzuͤgen nicht dahinden gelassen.
Chron. Augsb.
6, 37, 23
(schwäb.
, zu 1527
): und giengen die frauen von mannen und die mann von frauen und ließen kinder und guet alles dahinden.
Roloff, Brant. Tsp.
340
; Chron. Augsb.
7, 173, 15
.