contrahieren,
V.;
aus
lat.
contrahere
›zusammenziehen‹
(Georges
).1, 1630/4
›einen Vertrag schließen‹.
Syntagmen:
mit jm. c.; contrahierende parteien
.Wortbildungen:
contrahent
Belegblock:
Köbler, Ref. Franckenfort
7, 7
(Mainz
1509
): vmb sachen willen so sich hie zuͦ Franckenfurt begeben / oder aber an andern enden erhaben vnd cõtrahirt/ das bezalunge hie [...] geschehen sol.
Ders., Stattr. Fryburg
113, 10
(Basel
1520
): Weñ der sun ein gewerb fuͤrt / wie man mit im contrahieren mag.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 35, 34
(schwäb.
, 1574
): welche sich hinder die juden begeben und mit dennselben contrahieren und handlen wurden.
Rot
300
; Diefenbach
147b
; Rwb
7, 1264
.‒
Vgl. ferner s. v. 1
beistand
4.