bruchfällig,
Adj.
›straffällig‹;
zu
1
bruch
6.Belegblock:
Koeniger, Sendgerichte
249, 27
(mosfrk.
, 17. Jh.
): derselbig soll den probst und den heiligen synd zu hülf kommen und soll den bruchfelligen mit seiner gewalt penden an gut.
Preuss. Wb. (Z)
1, 827
; Schwäb. Wb.
1, 1457
; Rwb
2, 528
.