brotwäger,
der
;–/-Ø
.›Beauftragter (des Stadtrates), der das Gewicht des Brotes prüft‹;
zu
brot
1.Bedeutungsverwandte:
vgl. brotwieger
Belegblock:
Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
143, 2
(nobd.
, 1474
): Der ratschreiber sol den brotwegern den satz lesen von den pfistern und brotwegern, stet in dem alten rotsbuche.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
123, 3
(m/soobd.
, 1684
): solle man alle 8 oder 14 teg [...] durch die ordentliche brathweger den peken dass broth gewagen.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
96
; Schwäb. Wb.
1, 1450
.