brotwäger,
der
;
–/-Ø
.
›Beauftragter (des Stadtrates), der das Gewicht des Brotes prüft‹;
zu
brot
 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
brotwieger
.

Belegblock:

Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
143, 2
(
nobd.
,
1474
):
Der ratschreiber sol den brotwegern den satz lesen von den pfistern und brotwegern, stet in dem alten rotsbuche.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
123, 3
(
m/soobd.
,
1684
):
solle man alle 8 oder 14 teg [...] durch die ordentliche brathweger den peken dass broth gewagen.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
96
;
Schwäb. Wb.
1, 1450
.