brotbesehen,
das
;-s/–
.›amtliche Inspektion des für den Verkauf gebackenen Brotes‹;
zu
brot
1, besehen
3.Bedeutungsverwandte:
vgl. brotbeschau
Belegblock:
Brinkmann, Bad. Weist.
6, 31
(rhfrk.
, 1430
): als von der gebot wegen des brotbesehens, fleischbesehens, wöberlon und desglichen, wer die breche, der verfiele dem zentgrefe für ein unrecht.