brechel,
die
.1.
›Vorrichtung, in der (im Mittelalter) Personen wegen sittlicher Vergehen zur Beschämung öffentlich ausgestellt wurden‹.Syntagmen:
jn. in die b. setzen / stellen; jn. mit der b. strafen
.Belegblock:
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
26, 43
(m/soobd.
, 16. Jh.
): solle derselb niemants außgenomen 14 tag mit wasser und brodt in der keichen, ist es dan ein weib, 3 sontag nacheinander mit der prechl gestraft werden.
Ebd.
488, 5
(m/soobd.
, um 1600
): das alßdan dieselbigen eheprecher etliche suntag nach in die pröchl gesezt.
Ebd.
498, 12
(m/soobd.
, 1608
): Wiert verbotten daß zeun aufreissen, spelten hinweck tragen, wer hinfüro betretten wüert soll ein halben tag in die prechl gesezt werden.
Winter, Nöst. Weist.
2, 74, 12
(moobd.
, 1610
): Des fluchen und gottslestern bei dem wein, auf der gassen und aller orten abzustellen und mit stock und prechel zue straffen.
Rwb
2, 476
.2.
›Gerät zum Brechen von Flachs und Hanf‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. breche
Belegblock:
Öst. Wb.
3, 799
f.(a. 1576
).