brantweinschank,
der
.›Recht auf Ausschank von Branntwein‹;
zu
brant(en)wein
.Belegblock:
Weise. Jugend-Lust
106, 19
(Leipzig
1684
): Da wollen mir die Leute den Brante-wein-Schanck legen / den ich doch de facto, mit Recht und gutem Gewissen besitze.
Rwb
2, 452
.