brantweinschank,
der
.
›Recht auf Ausschank von Branntwein‹;
zu
brant(en)wein
.

Belegblock:

Weise. Jugend-Lust
106, 19
(
Leipzig
1684
):
Da wollen mir die Leute den Brante-wein-Schanck legen / den ich doch de facto, mit Recht und gutem Gewissen besitze.
Rwb
2, 452
.