bogenschiessen,
das
.›Schießen mit dem Bogen, der Armbrust‹;
zu
bogen
(der
) 3.Bedeutungsverwandte:
vgl. bogengeschüz
Belegblock:
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 710, 2
(schwäb.
, um 1585
): Doch so ainer mit büchsen, armbrosten, bogenschießen, dolchen, mit brot- oder andern meßer oder dergleichen wehren sich verhafft machen [...] aber daran verhindert worden, so er nit trifft, der ist zu buoß verfallen zwainzig pfund.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
528
(oobd.
, 1607
/11
): 1 calcetoniner ring wie man zum bogenschiessen braucht.
Schweiz. Id.
8, 1430
.