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Stand 22.03.2022 20:29
bischofsgut,
das
;
–/-er
+ Uml.
›Gutsbesitz des Bischofs‹;
zu
bischof
2,
1
gut
3.
Belegblock:
Kollnig, Weist. Schriesh.
280, 36
(
rhfrk.
,
1610
):
ufs bischofsgütern nimbt er selbst 2 teil durch sein hofman.