bindebank,
die
.
›Gestell, auf dem etw. festgebunden wird‹;
zu
binden
 1,
bank
 1.

Belegblock:

Jürges u. a., Waldecker Chron.
349, 15
(
wmd.
,
1546
):
Noch 2 hembder, ein weidmesser, ein ladthammer, ein bindebank.