bierwisch,
der
.›Strohwisch als Zeichen für Bierausschank‹;
zu
bier
.Belegblock:
Lau, Qu. Neuß
273, 10
(rib.
, 1595
): das welche dis vurs. breuersamt und den bierwusch auszustechen vorhabens, derselbiger soll keinen wein ausserhalb des haus zu zappen oder einen krantz auszuhangen macht haben.
Schoop, Qu. Düren
205, 13
(rib.
, 1598
): Zudem soll ein jeder brewer, wannehe seinen bierwysch ausstechen thuet, negst neben dem wisch mit kneiten schreiben, wie hoich sein zap seie.