bierschicht,
die
.›Schicht, bes. bei Bergarbeitern, in der nicht gearbeitet, sondern getrunken wird, Feierschicht‹;
zu
bier
.Syntagmen:
eine b. aufheben / machen / verbieten
.Belegblock:
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
20, 161, 28
(schles.
, 1509
): welcher aber ein ganzt jahr aus treulich arbeitet und keine fürsetzliche bierschicht machet […] dem gibt man 72 weissgroschen.
Ebd.
169, 8
: wo sichs mehr begäbe […] dass ein guter montag von denselbigen heuern fürgenommen und sich zu der bierschicht versammelten […] ehe denn die rechte schicht verfahren und gearbeitet hätte, sollen sie eingenommen werden und ihre strafe nicht missen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
68, 18
(omd.
, 1544
): das die steiger birschichten gemacht oder gehalden hetten, haben wir keinen bewust, das solchs kurczlich gescheen.
Ebd.
69, 35
: als wan einer eyne byͤrschicht macht, so hat man yhme zwe schichtlohn genommen.
Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 137, 23
(md.
, 1525
): hiermit sollen alle bierschichten, es sey auff montag donnerstag oder andere tage abgethan, auffgehaben vnd verbothen seyn.
Veith, Bwb.
406
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