bierbräuer,
der
;-s/-Ø
.›Bierbrauer‹;
zu
bier
, brauen
1.Belegblock:
Schmidt, Frankf. Zunfturk.
1, 85, 36
(hess.
, 1594
): Demnach die samptlichen bierbrewer alhie unlangsten umb ein zunfft bey uns angesucht.
Ebd.
1, 87, 37
: Es soll kein bierbrewer einigem burger oder beysessen kein faß mit bier fullen, da eines anndern maisters oder bierbreuers zaichen uffstehet.
Bobertag, Eulensp.
82, 1
(Straßb.
1515
): kam er [vlenspiegel] wider geen Einbeck, vnd verdingt sich zů einem bierprüer.
Memminger Chron. Beschr.
8, 5
(Ulm
1660
): Die Becken-Zunfft / bey denen auch die Bierbraͤwer.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 526, 19
(schwäb.
, 1671
): die bierbreuer gleich nach gethonem biersuth sollen […] es alsobald anzaigen, damit solliches ordenlich angeschnitten werden künde.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
1, 478, 20
(schwäb.
, 1680
): Wirth und bierbräuer.
Voc. inc. teut.
t iijr
; Maaler
68v
; Mylius
H 4r
; Dietz, Wb. Luther
1, 302
; Schwäb. Wb.
1, 1101
; Öst. Wb.
3, 931
.