bewillung,
die
.›Zustimmung zu etw., Einverständnis mit etw.‹.
Belegblock:
Lohmeyer, K. v. Nostitz
86, 4
(preuß.
, 1578
): Solchs
[Zinszahlung]
muste mit ko. Ma. bewillüng geschen. Ebd.
90, 26
: wie der gotselige furste verstarb, ließ er mit bewillung der regenten die neu mole zu Werenien wider brechen.
Rwb
2, 286
.