bewillung,
die
.
›Zustimmung zu etw., Einverständnis mit etw.‹.

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz
86, 4
(
preuß.
,
1578
):
Solchs
[Zinszahlung]
muste mit ko. Ma. bewillüng geschen.
Ebd.
90, 26
:
wie der gotselige furste verstarb, ließ er mit bewillung der regenten die neu mole zu Werenien wider brechen.
Rwb
2, 286
.