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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 05.03.2022 01:58
3
beweren,
V.;
zu
währen
II ›verbürgen‹ (
Dwb
13, 782
).
›jm. für etw. einstehen, Sicherheit geben‹.
Belegblock:
Tobler, Schilling. Bern. Chron.
1, 158, 9
(
whalem.
,
1484
):
so wil ich dich beweren das, | das dir nit beschichte.