besichtigung,
die
.1.
›Besichtigung, Prüfung von etw. (z. B. Gebäuden, Maßen, Rohstoffen, Grundstücken) hinsichtlich seiner Sicherheit, Qualität, Richtigkeit, Eignung für einen Zweck‹; vgl.
besichtigen
2.Rechts- und Wirtschaftstexte.
Wortbildungen:
besichtigungsmeister
Belegblock:
Rudolph, Qu. Trier
110, 15
(mosfrk.
, 1593
/94
): Geschworene besichtigungsmeister. Von alters biß auf diese zeit ist [...] versehen gewesen, daß man [...] drei geschworene besichtigungsmeister verordnet hat, als nemlich einen leiendeckermeister, zimmerleuthmeister und steinmetzenmeister, die welche auf ansuchung [...] eines ehrsamen raths, auch des herrn schultheisen und scheffen, wie auch allen burgern und ausländigen sollen alle gebäue, platzen, gemächern, fenstern, tagwerck, thuren, gewölber [...] zu besichtigen, schetzen.
Schmidt, Frankf. Zunfturk.
2, 212, 10
(hess.
, 1499
): die busßen und gefelle intzubrengen mit besichtigung der gewicht, getzauwe und andere muhe, arbeit, sumeniß und unkosten liden musßen, ist unser des rats meynung.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
76, 48
(omd.
, 1609
): wie dann auch nicht ehe mit schmelczen soll angelaßen werden one besichtigung des zinsteins.
Ebd.
107, 15
: nach gelegenheit des handels, erkentnus und besichtigung der ambtleuthe mag auch ein schriftliche beweisung geschehen.
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
44
(mslow. inseldt.
, 1537
): soll d(er) pergkmaister [...] d(er) pergkwergk freÿhait, Funtgrueben [...] vnnd in besichtigung d(er) pergkwergk, den gewalt haben.
Rudolph, a. a. O.
99, 18
; Köbler, Ref. Wormbs
101, 15
; Küther, UB Frauensee
243, 13
; Löscher, a. a. O.
112, 25
; Grothausmann, Stadtb. Karpfen
123, 24
; Rwb
2, 141
.2.
›Betrachtung, Erwägung, Abwägung‹; vgl.
besichtigen
3.Bedeutungsverwandte:
anschauung
Belegblock:
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
100
(Nürnb.
1517
): Nach besichtigung des ersten bewieg zum andern, ob er der breutigam sei oder nit.
Henisch
313
(Augsb.
1616
): Besichtigung / anschawung / contemplatio, consideratio.
Maaler
62r
.3.
›Auskundschaftung, Ausspionierung von etw.‹.Belegblock:
Neubauer, Kriegsb. Seldeneck
106, 26
(nobd.
, 2. H. 15. Jh.
): derselbigenn besichtigung, das ein feind den andern besichtigt. [...]; dan ob solcher besichtigung gewindt man vnd verleurt vill.