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Stand 07.03.2022 01:14
besesser,
der
.
›Person, die die Beschlagnahmung von Gut, Besitz betreibt‹.
Belegblock:
Behrend, Magd. Fragen
154, 25
(
omd.
,
um 1400
):
Von besaczunge vier personen uff eynis mannis gut, wer der erste besessir bleibe.