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Stand 22.03.2022 19:43
beseiten,
V.
›etw. von etw. befreien, vor etw. bewahren‹.
Belegblock:
Sachs
18, 448, 27
(
Nürnb.
1565
):
[der hat] mein fuß vom glitschen peßeit, | Daß sie frey auffrichtig bestehn.