beschuldigung,
die
;
-Ø/–
.
›Beschuldigung e. P., rechtsförmliche Anklage gegen jn.; Verdächtigung von jm.‹;
vgl.
beschuldigen
 1; 2.
Bedeutungsverwandte:
anklage
,
argwan
 1,
beklagung
 2,
bezicht
 1,
insimulation
.
Syntagmen:
die b. annemen / beweisen
;
sich der b. entschütten
;
in der b. sein
;
b. des ungehorsams
;
bösliche / schlechte / unbilliche / unverdiente b
.;
ablenung der b
.

Belegblock:

Luther, WA
52, 593, 32
(
1544
):
sollen wir der unbillichen beschuldigung heuttiges tages uns nicht beschweren, Der Teuffel kan anders nicht denn liegen.
Voc. inc. teut.
c ijv
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Beschuldigu͂g beclagu͂g accusatõ incusatõ inculpatio.
Köbler, Ref. Nürnberg
87, 32
(
Nürnb.
1484
):
wo er in yetz gemelter zeit [...] sein obgemelte beschuldigung vnd fuͤrgab gen seinem verclagten widerteil nit beweist.
Maaler
61v
(
Zürich
1561
):
Beschuldigung (die) Anklag. Culpatio.
Baumann, Bauernkr. Oberschw.
144, 24
(
schwäb.
,
v. 1542
):
Die andren, kunig Verdinandus, margraf Joachim, [...], die ach in der beschuldigung waren, die liessen sich nit mercken zu der zeyt, liessends bey ir entschuldigung beleyben.
Rot
319
(
Augsb.
1571
):
Insimulation / Gleichßneren. Jtem beschuldigung / bezicht / Argwon.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
158, 12
(
mslow. inseldt.
,
1625
):
J śoll śich mit einem Körperlichen jurament śolcher beśchuldigung entśchütten.
Luther, WA
10, 3, 60, 7
;
Henisch
309
;
Rwb
2, 121
.