beschuldigung,
die
;-Ø/–
.›Beschuldigung e. P., rechtsförmliche Anklage gegen jn.; Verdächtigung von jm.‹;
vgl.
beschuldigen
1; 2.Bedeutungsverwandte:
anklage
argwan
beklagung
bezicht
insimulation
Syntagmen:
die b. annemen / beweisen
; sich der b. entschütten
; in der b. sein
; b. des ungehorsams
; bösliche / schlechte / unbilliche / unverdiente b
.; ablenung der b
.Belegblock:
Luther, WA
52, 593, 32
(1544
): sollen wir der unbillichen beschuldigung heuttiges tages uns nicht beschweren, Der Teuffel kan anders nicht denn liegen.
Voc. inc. teut.
c ijv
(Speyer
um 1483
/4
): Beschuldigu͂g beclagu͂g accusatõ incusatõ inculpatio.
Köbler, Ref. Nürnberg
87, 32
(Nürnb.
1484
): wo er in yetz gemelter zeit [...] sein obgemelte beschuldigung vnd fuͤrgab gen seinem verclagten widerteil nit beweist.
Maaler
61v
(Zürich
1561
): Beschuldigung (die) Anklag. Culpatio.
Baumann, Bauernkr. Oberschw.
144, 24
(schwäb.
, v. 1542
): Die andren, kunig Verdinandus, margraf Joachim, [...], die ach in der beschuldigung waren, die liessen sich nit mercken zu der zeyt, liessends bey ir entschuldigung beleyben.
Rot
319
(Augsb.
1571
): Insimulation / Gleichßneren. Jtem beschuldigung / bezicht / Argwon.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
158, 12
(mslow. inseldt.
, 1625
): J śoll śich mit einem Körperlichen jurament śolcher beśchuldigung entśchütten.
Luther, WA
10, 3, 60, 7
; Henisch
309
; Rwb
2, 121
.