bescheiten,
V.
›(Bruchsteine) nach dem Richtscheit behauen‹.
Belegblock:
Lexer, Tucher. Baumeisterb.
40, 21
(nürnb.
, 1464
/75
): so mag sie ein paumeister woll furderen, [...], und inen geben ie von einem quader Reuhel pergs zu bescheitten und bosset zu hawen drei pfenning.
Schweiz. Id.
8, 1504
.