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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 20.03.2022 17:26
beschaubote,
der
.
›vom Gericht bestellter Zeuge bei Immobilientransaktionen‹ (a. 1420ff.);
vgl.
beschauen
3.
Belegblock:
Uhlirz, Qu. Wien
2, 2, 2140, 13
;
2583, 20
;
2738, 19
;
2906, 19
;
4046, 34
(jeweils Regestbelege).