bergsgenossame,
die
.›Alm, Alpweide‹; metonymisch: ›Recht auf Nutzung der Alpweide‹.
Belegblock:
Rennefahrt, Statut. Saanen
241, 28
(halem.
, 1623
): zu solchen fälen und zu solchen empfangenen gantzen bergen, weiden und bergsgnoßamen allen sollend die landlüt [...] den landzug [...] haben.
Ebd.
33
: Was aber einer für bergsgnoßame [...] allein zu seiner notturft und eigenen vichs underhaltung und sömerung empfahen wird.