berüchtigen,
(vereinzelt zu
berichtigen
entrundet, auch für die Wortbildungen:)
2
berichtigen,
V.
1.
›jn. beschreien, auf frischer Tat als etw. ausrufen‹; offen zu 2.
Syntagmen:
jn. in einer verbrechung, mit diebstal, mit einer unerbarkeit b
.;
einer tat berüchtigt sein; auf indizien, mit schein berüchtigt
.
Wortbildungen:
berüchtigung
1.

Belegblock:

Kohler u. a., Bamb. Halsger.
183, 5
(
Bamb.
1507
):
Und der dieb mit soͤlchem diebstal, ee er damit an sein gewarsam kuͤmpt, nit beschriren, beruͤchtigt oder betretten wurde.
Ebd.
184, 7
:
vnd beschwerdt jme die gemelt auffrur oder beruͤchtigung die tat also, das der dieb in Branger gestelt [...] werden solle.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
424, 30
(
m/soobd.
,
1562
):
Würd jehemand mit einer unehrbarkeit berichtigt oder begrüffen.
Ebd.
502, 24
(
1582
):
personen in dergleichen verprechungen beriechtigt und ergriffen.
Kohler, a. a. O.
186, 9
;
Rwb
2, 49
.
2.
›jn. ins Gerücht bringen, jm. etw. Übles nachsagen, jn. verleumden, jn. e. S. verdächtigen‹; als part. Adj.
berüchtigt
1 ›berüchtigt, übel beleumundet, in üblem Ruf stehend‹.
Bedeutungsverwandte:
angeben
 2,
ausrufen
 6,
ausschreien
 3,
austragen
 9,
beächtigen
,
2
beliegen
 2,
berüsseln
,
infamieren
,
lästern
 2,
schänden
 2,
schmähen
,
schelten
 2,
sudeln
 2,
verleumden
,
verunglimpfen
,
verrüchtigen
; vgl.
besagen
 5,
beschreien
 5; zum part. Adj.:
leichtfertig
 3; 4.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
den dieb
)
b., jn. mit jm
. (z. B.
einer frauen
)
b., jn. mit etw
. (z. B.
einer dieberei / bosheit / unkeuschheit
)
b., etw
. (z. B.
das gesez
)
b.
;
gegen jn. / mit jm. berüchtigt sein
;
der berüchtigte man, die berüchtigte frau
.
Wortbildungen:
berüchtiger
,
berüchtigung
2.

Belegblock:

Chron. Magdeb.
2, 234, 16
(
nrddt.
,
1505
):
beruͤchtigte frawen sollen zur wirtschafft nich gebethen, gesetzet noch gespeyset werden.
Schöpper
63a
(
Dortm.
1550
):
Traducere. Verleumbden beaͤchtigen verunglimpffen außtragen beruͤsseln jnfamieren außschreyen außruͤffen angeben jn die leut in bilden jn die leut tragen.
Luther, WA
8, 283, 1
(
1521
):
Dißer artickel ist ergerlich, unchristlich und beruchtiget die Christlichen gesetz.
Ebd.
10, 1, 1, 676, 17
(
1522
):
das du deyne tzunge bewarist, niemant schendist, beruchtigist, beleugist.
Ebd.
22, 168, 26
(
1544
):
Haushalter, der ward fur jm beruͤchtiget, als hette er jm seine guͤter umbbracht.
Ulner
356
(
Frankf.
1577
):
Schaͤnden. / Schmaͤhen / laͤstern / tadeln / schaͤlten / vbel nachreden / [...] boͤses nachsagen / an die Ehre reden / verlaͤumbden / beruͤchtigen / [...] schmitzen / sudeln [...] holhuͤppeln.
Behrend, Magd. Fragen
173, 8
(
omd.
,
um 1400
):
uff das der beruchtigete man sich entschuldigen moge.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
220, 10
(
osächs.
,
1523
/
4
):
und sich erpoten, (sich) sulcher beruchtigung unschuldig zu machen.
Heidegger. Mythoscopia
58, 4
(
Zürich
1698
):
Pythagoras ware mit der Theano [...] uͤbel beruͤchtiget.
Henisch
294
(
Augsb.
1616
):
Bericht / vbel verschreit / der ein boͤß lob hat / famosus, infamis. [...] Berichtiger / außbreiter einer sag / famigerator, fitschefetscher [...]. Berichtigung / außbreitung einer sag / famigeratio, famæ disseminatio. Berichtigung soll nit auß leichtfertigen vnd abguͤnstigen / sondern von dapffern vnd vnuerdächtigen leuthen jhren vrsprung haben.
Behrend, a. a. O.
26, 17
A. 2;
Chron. Köln
3, 768, 21
;
Köbler, Ref. Wormbs
345, 13
;
Kisch, a. a. O.
22, 75
;
Schmitt, Ordo rerum
681, 16
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
75
;
Dietz, Wb. Luther
1, 261
;
Rwb
2, 49
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 542
;
Schwäb. Wb.
1, 882
.
3.
›jn. in einen bestimmten (nicht notwendigerweise negativen) Ruf bringen‹; als part. Adj.
berüchtigt
2 in der Fügung
berüchtigt sein
›in einem bestimmten Ruf stehen‹.
Wortbildungen:
berüchtigung
3.

Belegblock:

Luther, WA
36, 272, 30
(
1532
):
Daher waren sie beruͤchtiget im gantzen land, das es solche schinder waren.
Ders. Hl. Schrifft.
5. Mose 22, 19
(
Wittenb.
1545
):
das er ein jungfraw in Jsrael berüchtiget
[
Froschauer
1530:
verlümbdet
]
hat.
Köbler, Ref. Wormbs
343, 6
(
Worms
1499
):
der solich trawe gathan hett were lychtfertigs oder zanckhafftigs wesens vnd zu mermalen in vffruren vnd haderyen gewesen. vnd des berüchtigt.
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
4, 280, 17
(
hess.
,
1541
):
daß der Landgraf der teufer halben wol und gar nit ubel berichtiget ist.
Opel, Spittendorf
110, 4
(
osächs.
,
um 1480
):
davon wurde der rath in andern landen beruchtiget, dasz der rath keyn uffsehen daruff tete.
Heidegger. Mythoscopia
36, 5
(
Zürich
1698
):
die Freundschafften zwischen [...] ledigen Personen ohngleichen Geschlechts / so bey andern rar / und von mißlicher Beruͤchtigung seyn.
Luther, WA
45, 118, 24
.