berüchtigen,
(vereinzelt zu
berichtigen
entrundet, auch für die Wortbildungen:) 2
berichtigen,
V.
1.
›jn. beschreien, auf frischer Tat als etw. ausrufen‹; offen zu 2.Syntagmen:
jn. in einer verbrechung, mit diebstal, mit einer unerbarkeit b
.; einer tat berüchtigt sein; auf indizien, mit schein berüchtigt
.Wortbildungen:
berüchtigung
Belegblock:
Kohler u. a., Bamb. Halsger.
183, 5
(Bamb.
1507
): Und der dieb mit soͤlchem diebstal, ee er damit an sein gewarsam kuͤmpt, nit beschriren, beruͤchtigt oder betretten wurde.
Ebd.
184, 7
: vnd beschwerdt jme die gemelt auffrur oder beruͤchtigung die tat also, das der dieb in Branger gestelt [...] werden solle.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
424, 30
(m/soobd.
, 1562
): Würd jehemand mit einer unehrbarkeit berichtigt oder begrüffen.
Ebd.
502, 24
(1582
): personen in dergleichen verprechungen beriechtigt und ergriffen.
Kohler, a. a. O.
186, 9
; Rwb
2, 49
.2.
›jn. ins Gerücht bringen, jm. etw. Übles nachsagen, jn. verleumden, jn. e. S. verdächtigen‹; als part. Adj. berüchtigt
1 ›berüchtigt, übel beleumundet, in üblem Ruf stehend‹.Bedeutungsverwandte:
angeben
ausrufen
ausschreien
austragen
beächtigen
2
beliegen
berüsseln
infamieren
lästern
schänden
schmähen
schelten
sudeln
verleumden
verunglimpfen
verrüchtigen
besagen
beschreien
leichtfertig
Syntagmen:
jn
. (z. B. den dieb
) b., jn. mit jm
. (z. B. einer frauen
) b., jn. mit etw
. (z. B. einer dieberei / bosheit / unkeuschheit
) b., etw
. (z. B. das gesez
) b.
; gegen jn. / mit jm. berüchtigt sein
; der berüchtigte man, die berüchtigte frau
.Wortbildungen:
berüchtiger
berüchtigung
Belegblock:
Chron. Magdeb.
2, 234, 16
(nrddt.
, 1505
): beruͤchtigte frawen sollen zur wirtschafft nich gebethen, gesetzet noch gespeyset werden.
Schöpper
63a
(Dortm.
1550
): Traducere. Verleumbden beaͤchtigen verunglimpffen außtragen beruͤsseln jnfamieren außschreyen außruͤffen angeben jn die leut in bilden jn die leut tragen.
Luther, WA
8, 283, 1
(1521
): Dißer artickel ist ergerlich, unchristlich und beruchtiget die Christlichen gesetz.
Ebd.
10, 1, 1, 676, 17
(1522
): das du deyne tzunge bewarist, niemant schendist, beruchtigist, beleugist.
Ebd.
22, 168, 26
(1544
): Haushalter, der ward fur jm beruͤchtiget, als hette er jm seine guͤter umbbracht.
Ulner
356
(Frankf.
1577
): Schaͤnden. / Schmaͤhen / laͤstern / tadeln / schaͤlten / vbel nachreden / [...] boͤses nachsagen / an die Ehre reden / verlaͤumbden / beruͤchtigen / [...] schmitzen / sudeln [...] holhuͤppeln.
Behrend, Magd. Fragen
173, 8
(omd.
, um 1400
): uff das der beruchtigete man sich entschuldigen moge.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
220, 10
(osächs.
, 1523
/4
): und sich erpoten, (sich) sulcher beruchtigung unschuldig zu machen.
Heidegger. Mythoscopia
58, 4
(Zürich
1698
): Pythagoras ware mit der Theano [...] uͤbel beruͤchtiget.
Henisch
294
(Augsb.
1616
): Bericht / vbel verschreit / der ein boͤß lob hat / famosus, infamis. [...] Berichtiger / außbreiter einer sag / famigerator, fitschefetscher [...]. Berichtigung / außbreitung einer sag / famigeratio, famæ disseminatio. Berichtigung soll nit auß leichtfertigen vnd abguͤnstigen / sondern von dapffern vnd vnuerdächtigen leuthen jhren vrsprung haben.
Behrend, a. a. O.
26, 17
A. 2; Chron. Köln
3, 768, 21
; Köbler, Ref. Wormbs
345, 13
; Kisch, a. a. O.
22, 75
; Schmitt, Ordo rerum
681, 16
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
75
; Dietz, Wb. Luther
1, 261
; Rwb
2, 49
; Preuss. Wb. (Z)
1, 542
; Schwäb. Wb.
1, 882
.3.
›jn. in einen bestimmten (nicht notwendigerweise negativen) Ruf bringen‹; als part. Adj. berüchtigt
2 in der Fügung berüchtigt sein
›in einem bestimmten Ruf stehen‹.Wortbildungen:
berüchtigung
Belegblock:
Luther, WA
36, 272, 30
(1532
): Daher waren sie beruͤchtiget im gantzen land, das es solche schinder waren.
Ders. Hl. Schrifft.
5. Mose 22, 19
(Wittenb.
1545
): das er ein jungfraw in Jsrael berüchtiget
[
verlümbdetFroschauer
1530: ]
hat. Köbler, Ref. Wormbs
343, 6
(Worms
1499
): der solich trawe gathan hett were lychtfertigs oder zanckhafftigs wesens vnd zu mermalen in vffruren vnd haderyen gewesen. vnd des berüchtigt.
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
4, 280, 17
(hess.
, 1541
): daß der Landgraf der teufer halben wol und gar nit ubel berichtiget ist.
Opel, Spittendorf
110, 4
(osächs.
, um 1480
): davon wurde der rath in andern landen beruchtiget, dasz der rath keyn uffsehen daruff tete.
Heidegger. Mythoscopia
36, 5
(Zürich
1698
): die Freundschafften zwischen [...] ledigen Personen ohngleichen Geschlechts / so bey andern rar / und von mißlicher Beruͤchtigung seyn.
Luther, WA
45, 118, 24
.