benedizier,
der
;
–/-Ø
;
etymologisch umgedeutet (als
›Segenssprecher‹
) aus
penitenzier
.
›Buß-, Strafprediger in Verbindung mit der Ablaßpraxis der Kirche‹.

Belegblock:

Chron. Augsb.
2, 45, 18
(
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
sol man wißen, daß die benedicier groß und vil gelts auflegten, darnach und der man reich oder arm was.
Ebd.
8, 45, 12
:
der babst [...] erlaupt im 30 benedicier, die beicht solten hörn und ir sünd zu vergeben.