bemänteln,
V.
›jn. mit einem Mantel bekleiden‹; meist ütr.: ›etw. (eine unschöne Angelegenheit oder Eigenschaft) umhüllen, um es zu verbergen oder als etw. anderes erscheinen zu lassen; etw. beschönigen, verhüllen, verschleiern, verbergen, vertuschen‹.
Bedeutungsverwandte:
beschönen
verbergen
verdecken
Syntagmen:
etw
. (z. B. den betrug / meineid, die heuchelei / tat / tyrannei
) b
.; etw. mit beteuern / lügen, unter einem fürwand b
.Wortbildungen
bemäntelung
glosierung
Belegblock:
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 252, 19
(schles.
, 1698
): und die Beutnische land- und adelschaft [...] sub hac larva bemäntelt.
Eichler, Ruusbr. obd. Brul.
2, 2339
(els.
, E. 14. Jh.
): das boͤste wellent sú bementeln mit behendekeit, also daz es das beste schine.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
23, 34
(Straßb.
1650
): daß allein ihr [Justitia] blosser Name bey den Mänschen geliebet vnd gebraucht wirde, damit alle Vngerechtigkeit, Tyranney und schinderey zu bemänteln vnd verbergen.
Ebd.
45, 25
: will er doch solches alles [...] vnder dem fürwand vnd Schein, Er hab es nicht so böß gemeynt [...], bemänteln.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
73
; Dietz, Wb. Luther
1, 253
; Preuss. Wb. (Z)
1, 521
; Schwäb. Wb.
1, 843
.