belonung,
die
;
-Ø/–
.
1.
›Belohnung, angemessene Vergeltung von etw.‹; als Metonymie: ›zuteil gewordener Lohn, Gabe‹; mehrmals ironisch gebraucht;
zu
belonen
 1.
Bedeutungsverwandte:
abenteuer
 2,
gabe
 1,
gnade
 9,
guttat
 1,
lon
 1,
verdienung
,
wiederkerung
,
woltuung
.
Gegensätze:
pein
 8,
verdamnis
,
verdammung
.
Syntagmen:
b. empfangen / nemen / geben
;
b. geschehen
;
b. der werke, der frommen / gerechten, des sieges, der tat
(jeweils Gen.obj.),
b. gottes
(gen. subj.);
b. von got
;
ewige / grosse / rechte / teure / fielfältige b
.

Belegblock:

Chron. Köln
2, 5v, 5
(
Köln
1499
):
Jn dem eichten alder so wirt vnd sall gescheen dye belonung der wercke eyns yglichen mynschens.
Rosenthal. Bedencken
25, 8
(
Köln
1653
):
wo noth ist / da ist weder Verdamnuß noch Cron oder Belohnung.
Ebd.
31, 29
:
Zweifels frey seind sowol vnsere Werck / alß Gottes Belohnungen beyderseits Gottes gaaben.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
14, 31
(
omd.
,
1487
):
Wÿe woll alle ordenn [...] Jtzlicher nach seÿm vordinst vnd wurckúng, groß belonüng von gott nehmen.
Luther. Hl. Schrifft.
Hebr. 10, 35
(
Wittenb.
1545
):
Werffet ewer vertrawen nicht weg / welchs eine grosse Belohnung hat.
Weise. Jugend-Lust
142, 20
(
Leipzig
1684
):
so wuͤrde die rechte Belohnung erst ihren Anfang nehmen.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
37
(
Nürnb.
1517
):
wann der allermiltist got die ewigen belonung gibt einem iden nach seinen werken.
Warnock, Pred. Paulis
6, 171
(
önalem.
,
1490
/
4
):
Die gerechten lebent ewiklichen, und bym herren ist ir belonung.
Ruh, Bonaventura
361, 5
(
orhein.
,
um 1480
):
waz belonung der gerechten vnd waz pin der vngerechten bereit sint.
Lemmer, Brant. Narrensch.
57, 15
(
Basel
1494
):
Das gott on arbeit belonung gytt | Verloß dich druff.
Bachmann, Haimonsk.
23, 7
(
halem.
,
1530
):
des du thŭre belonung entpfachen muost, ee das es nacht wyrt.
Maaler
1v
(
Zürich
1561
):
Abentheür (die) Belonung die man eim sighafften gibt.
Köbler, Ref. Wormbs
200, 30
;
Anderson u. a., Flugschrr.
15, 3, 13
;
Höver, Bonaventura. Itin. A
151
;
zu Dohna u. a., a. a. O.
91
;
Dietrich. Summaria
26v, 38
;
Warnock, a. a. O.
10, 186
;
Roloff, Brant. Tsp.
2538
;
Dasypodius
319r
;
374v
;
Alberus
f jr
;
Maaler
417r
;
Golius
8
.
2.
›Vergeltung, Strafe, gerechter Lohn‹;
zu
belonen
 2.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 14, 2
(
Nürnb.
1631
):
hoͤret ewer Vrtheil an, | Nembt die belohnung Jung vnd Alte, | Fuͤr alles was jhr habt gethan.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
15, 17
(
Straßb.
1650
):
etliche werden darinn zur belohnung gepeiniget [...]. Etliche haben ihre Belohnung darinn, daß nach viel hundert vnd tausend Jahren sie dannoch nicht können aufhören ihre Vers zu revidiren.
Schweiz. Id.
3, 1294
.
3.
›Lohn, Entgelt, Taxe, Gegenleistung in Geld oder Naturalien für eine erbrachte Leistung, Bezahlung eines Dienst oder Arbeit Leistenden‹;
vgl.
belonen
 3.
Bedeutungsverwandte:
geld
(
das
) 2,
narung
 3,
sold
.
Syntagmen:
die / eine b. haben / innehaben / nemen / verdienen, jm. eine b. geben / erkennen
;
sich der b. benügen
;
auf b. werken, etw. für die b. nemen, etw. um (leidliche) b. geben, etw. zu b. empfangen, jm. etw. zu der b. geben, jn. in der b. überschätzen
;
b. des dienstes / tages, der arbeit, b. des redners / richters / prokurators / schulmeisters, der werkleute / arbeiter
;
gute / hohe / kleine / sonderliche / gebürliche / ziemliche / künftige b
.

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
123, 25
(
Worms
1499
):
vmb belonung erlicher dinst oder arbeyt die noch nit bescheen sind.
Kollnig, Weist. Schriesh.
134, 41
(
rhfrk.
,
1525
):
waß jarlichs von gemelter wag uber deß meelwiegers belonung gefallen ist.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
137, 22
(
omd.
,
1544
):
darvon sie auch dem margscheider zu seiner belohnung 50 guldegroschen haben geben mußen.
Köbler, Ref. Nürnberg
103, 4
(
Nürnb.
1484
):
darzu gepuͤrlich belonung der procuratorn. vnd auch zuuoran den fronpotten.
Kohler u. a., Bamb. Halsger.
258
(
Bamb.
1507
):
Von sunderlicher belonung vnd zerung des Nachrichters, Peinleins vnd ander des gerichts diener.
Dasypodius
384v
(
Straßb.
1536
):
Narung / oder belonung eins tags.
Köbler, Stattr. Fryburg
50, 1
(
Basel
1520
):
Belonung der Redner.
Schib, H. Stockar
130, 9
(
halem.
,
1520
/
9
):
ain klianen blunig und sold ain 3 gl hain ich darvon gehian.
Chron. Augsb.
7, 256, 8
(
schwäb.
, zu
1552
):
Von belonung der schuͤlmaister.
Henisch
97
(
Augsb.
1616
):
Gute belohnung macht willige arbeiter.
Köbler, Ref. Franckenfort
89, 11
;
Kollnig, a. a. O.
14, 25
;
192, 17
;
Laufs, Reichskammergo.
124, 34
;
211, 14
;
274, 10
;
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V.
83, 12
;
205, 2
;
Köbler, Stattr. Fryburg
128, 20
;
Lemmer, Brant. Narrensch.
111, 4
;
Welti, Stadtr. Bern
632, 6
;
Winter, Nöst. Weist.
3, 557, 11
;
Maaler
57v
;
Rwb
1, 1534
;
Schweiz. Id.
3, 1294
.