belieben,
das
.
›Gefallen, Belieben, Gutdünken‹;
vgl.
belieben
(V.) 4.

Belegblock:

Merz, Urk. Lenzb.
146, 49
(
halem.
,
1624
):
daß die weidfahrt [...] einzig vnd allein Lenzburg zustehen [...], nach ihrem belieben vnd gefahlen zuo atzen.
Jaeschke, Anna v. Diesb. Arzneib.
1978, 89, 15
(
halem.
,
1658
):
nach belieben mit zucker vermengt.
Bömer, Pilgerf. träum. Mönch
6981
;
Rwb
1, 1529
.
Vgl. ferner s. v.
andeutung
.