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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 22.03.2022 19:02
belautbären,
V.
›etw. zur Kenntnis bringen, bekanntgeben‹.
Belegblock:
Ermisch, Freib. Stadtr.
152, 28
(
osächs.
, Hs.
v. 1325
):
daz man die wunden nicht offenbart unde belutbert also vor gerichte.