belübt,
part. Adj.;
zu
mhd.
luben
›geloben‹
(Lexer
).1, 1974
wohl ›lehnsrechtlich verliehen‹.
Belegblock:
Dertsch, Urk. Kaufb.
1418
(schwäb.
, 1488
): ein Viertelhof, der Contz Franzen verliehen und ein
belupts
Gut ist [Regestbeleg].