belübt,
part. Adj.;
zu
mhd.
luben
›geloben‹
(
Lexer
1, 1974
).
wohl ›lehnsrechtlich verliehen‹.

Belegblock:

Dertsch, Urk. Kaufb.
1418
(
schwäb.
,
1488
):
ein Viertelhof, der Contz Franzen verliehen und ein
belupts
Gut ist [Regestbeleg].