bekreischen,
V., unr. abl.
›jn. beschreien, öffentlich e. S. anklagen, als Verbrecher ausrufen‹.
Syntagmen:
bekreischte frau / lere / sache
.

Belegblock:

Grimm, Weisth.
3, 841, 17
(
mfrk.
,
1578
):
weist der scheffen, wan ein man oder jemandt bekrischen oder beclagt wurdt, so soll der scholtheis die glock lauthen.
Rwb
1, 1507
;
Sieb.-Sächs. Wb.
1, 498
.