beimesser,
das
;–/-Ø
.– Wobd./oobd.
›größeres, zum Schneiden von Brot wie auch als Waffe gebrauchtes Messer, Dolch‹;
bei-
laut Schwäb. Wb.
dadurch motiviert, daß das Messer „in einer kleinen Scheide außen an der Schwertscheide steckte“.1, 800
Syntagmen:
ein b. tragen / zücken, jm. das b. ausziehen
; b
. (Subj.) in jm. stecken
; jn. mit einem b. (er)stechen / verwunden, j. sich mit b. mörderisch erzeigen
; b. in der scheide
; abgebrochenes b
. (als Kennzeichen für Friedensstörer).Wortbildungen:
beimesserklinge
Belegblock:
Buck, U. v. Richent. Chron. Conz.
80, 22
(alem.
, um 1430
): ain gürtel, der was ein klain beschlagen und zway bymesser in ainer schaid.
Bächtold, H. Salat
59, 9
(Luzern
1550
): hat Uͦli Störchl ein alten man […] mit eim bymesser erstochen.
Chron. Augsb.
3, 262,
Anm. 7 (schwäb.
, E. 15. Jh.
): also zoch der schreiber dem pfaffen sein aigen beymesser auß und erstach in darmit.
Ebd.
8, 27, 9
(zu 1560
): hat sich der N., rottschmid, in ainem gefaßten unmuͤt […] selbs mit ainem beimesser in den hals […] gestochen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 423, 6
(schwäb.
, um 1600
): doch möchten sie [weiber] sich so mörderisch mit beymesser oder anderer gewehr erzaigen.
Winter, Nöst. Weist.
2, 938, 22
(moobd.
, um 1600
): eß währe mit einem spieß schwert oder beymeßer oder sunst mit ainer andern wehr.
Müller, Lands. St. Gallen
27, 3
; 42, 3
; Gehring, a. a. O.
96, 12
; Chron. Augsb. 4,
109, 3
; 427, 14
; Jörg, Salat. Reformationschr.
101, 20
; Schib, H. Stockar
61, 21
; Rwb
1, 1472
; Schwäb. Wb.
1, 799/800
; Vorarlb. Wb.
1, 276
.