beimessen,
V., unr. abl.
›jm. etw. (z. B. eine Schuld) zuschreiben, unterschieben, zurechnen‹.
Syntagmen:
jm. die schuld b
.; beigemessene tat
.Belegblock:
Allg. Schau-Buͤhne
38, 2
(Frankf.
1699
): Dem Hertzog Doria hat man die gantze Schuld des uͤbeln Außgangs beymessen wollen.
Rwb
1, 1472
.