beilager,
das
;-s/–
.1.
›anwesende Habe‹.Syntagmen:
jm. das b. nemen
.Belegblock:
Schwäb. Wb.
1, 798
(17. Jh.
).2.
›Beischlaf (als Vollzugsakt der Ehe); Hochzeit, Feierlichkeit anläßlich der Vermählung‹.Zur Bedeutung des Beilagers in der Eheschließung s.
Hrg
s. v. 1, 813-821
Ehe
.Bedeutungsverwandte:
beischlaf
beschlafung
fest
heirat
hochzeit
verlöbnis
beiliegen
Syntagmen:
das b. anstellen / halten / volziehen
; nach dem b. krank sein
; erstes jar des b
.; köstliches / (un)eheliches b
.Belegblock:
Chron. Magdeb.
2, 112, 8
(nrddt.
, Hs. E. 16. Jh.
): begab es sich, das derselbe Jurgen von Bardeleben stets krank war nach dem Beylager.
Bobertag, Schwänke
344, 1
(Frankf.
1563
): [Die mutter] Gieng selbst zů der jungkfrawen und iren eltern, mit inen, wenn der
[›deren‹]
beileger sein solte, sich zů unterreden. Weise. Jugend-Lust
125, 7
(Leipzig
1684
): was vor ein koͤstliches Beylager von mir / als einem General / wird koͤnnen angestellet werden.
v. Birken. Erzh. Österreich
83, 2
(Nürnb.
1668
): daß bald darauf die ansehnliche Beylager Pfaltzgrav Ludwigs mit Fr. Mechtild […] vollzogen worden.
Heidegger. Mythoscopia
60, 13
(Zürich
1698
): Wahrsagereyen / Beylager / Kroͤnungen / Feste / […] dises alles berichten die / so dise Buͤcher fleissig gelesen.
Henisch
259
(Augsb.
1616
): Beilager / beischlaff / das beiligen / concubitus. Ein Ehliches beilager / legitimæ nuptiæ. […]. Ein vnehlich beilager / concubinatus.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
68
; Dietz, Wb. Luther
1, 241/2
; Rwb
1, 1466
; Preuss. Wb. (Z)
1, 493
; Wolf, Mathesius.
1969, 384
; Schmitt, Urkundenspr.
1936, 175
.