beikommen,
das
.›Hinzukommen einer Person zu einem Vorgang; Zusammenkunft, beratende Versammlung‹; metonymisch: ›Übereinkommen, Absprache‹;
vgl.
beikommen
(V.) 1.Bedeutungsverwandte:
beikunft
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Belegblock:
Chron. Köln
3, 932, 7
(rib.
, um 1482
; Hs. E. 16.
/A. 17. Jh.
): giengen die geschickten […] auf den sal bei einanderen und kohren under sich auis ihnen von ieder gaffelen zween mahn, umb ein beikommen zu thuin und zu helfen rathen.
Henisch
258
(Augsb.
1616
): Beikommen / beikunfft / tag halten.
Fischer, Eunuchus d. Terenz
4, 7
(Ulm
1486
): durch beikomen irs [der bůlerin] brůders. nam er si erkannte burgerin von Athenis zeweib.
Chron. Köln
3, 931, 38
.