beikommen,
das
.
›Hinzukommen einer Person zu einem Vorgang; Zusammenkunft, beratende Versammlung‹; metonymisch: ›Übereinkommen, Absprache‹;
vgl.
beikommen
(V.) 1.
Bedeutungsverwandte:
beikunft
,
taghalten
.

Belegblock:

Chron. Köln
3, 932, 7
(
rib.
,
um 1482
; Hs.
E. 16.
/
A. 17. Jh.
):
giengen die geschickten […] auf den sal bei einanderen und kohren under sich auis ihnen von ieder gaffelen zween mahn, umb ein beikommen zu thuin und zu helfen rathen.
Henisch
258
(
Augsb.
1616
):
Beikommen / beikunfft / tag halten.
Fischer, Eunuchus d. Terenz 
4, 7
(
Ulm
1486
):
durch beikomen irs [der bůlerin] brůders. nam er si erkannte burgerin von Athenis zeweib.
Chron. Köln
3, 931, 38
.