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Stand 28.04.2021 23:24
beihinfaren,
V., unr. abl.
›vorbei-, vorüberziehen‹.
Belegblock:
Qu. Brassó
5, 431, 23
(
siebenb.
,
1616
):
dass er mit 300 sollt in die Stadt kommen. Er ist aber im Zorn beihin gefohren kegen Tortlen.