beigeschworene,
der
.›Beigeschworener, dem Prinzipalgeschworenen Beigeordneter‹; im Zunftwesen: ›Person im Wartestatus für die Mitgliedschaft‹.
Belegblock:
Aubin, Weist. Hülchrath
180, 21
(rib.
, 1539
): das wir dat hoefsgedinge hant besessen und sampt unseren bygeswoeren alle gerechticheit und friheiden […] ercleirt.
Ebd.
182, 11
(1578
): Diese vorgeschriebene drei hauptgeschwörne sollen noch zue sich haben drei lehenmanne oder beigeschworne.
Ebd.
183, 26
: So man einen hauptgeschwörnen ansetzt oder beigeschwornen, so gibt er dem orden funf mark Colnisch.
Ebd.
32
: Diese vorgemelte hauptgeschwörne und beigeschworne solle wolg. Teutschen herrn […] veraidt sein.
Ebd.
177, 37
[hier Sacherläuterung]; Rwb
1, 1463
.