beifällig,
Adj.
1.
›beiläufig, nebenher‹;
vgl.
beifallen
 1.

Belegblock:

Henisch
258
(
Augsb.
1616
):
Beifaͤllig / beifaͤlliger weiß / […], quasi præteriens, wie der Han vber die Kolen laufft.
2.
›jm. / etw. zugeneigt, zugetan, zustimmend‹;
zu
beifallen
 2.
Bedeutungsverwandte:
anhängig
 1.
Syntagmen:
jm. / einer lere b. sein
;
jn. einer lere b. haben
.

Belegblock:

Opel, Spittendorf
34, 19
(
osächs.
,
um 1480
):
waren etzliche im rathe den meistern beyfellig.
Schwäb. Wb.
6, 1608/9
.
3.
›erblich aus der Seitenlinie anfallend‹;
vgl.
beifal
 1.

Belegblock:

Rwb
1, 1462
(a. 
1601
).