beifällig,
Adj.
1.
›beiläufig, nebenher‹; vgl.
beifallen
1.Belegblock:
Henisch
258
(Augsb.
1616
): Beifaͤllig / beifaͤlliger weiß / […], quasi præteriens, wie der Han vber die Kolen laufft.
2.
›jm. / etw. zugeneigt, zugetan, zustimmend‹; zu
beifallen
2.Bedeutungsverwandte:
anhängig
Syntagmen:
jm. / einer lere b. sein
; jn. einer lere b. haben
.Belegblock:
Opel, Spittendorf
34, 19
(osächs.
, um 1480
): waren etzliche im rathe den meistern beyfellig.
Schwäb. Wb.
6, 1608/9
.3.
›erblich aus der Seitenlinie anfallend‹; vgl.
beifal
1.Belegblock:
Rwb
1, 1462
(a. 1601
).