beherschen,
V.
›Gewalt über etw. / jn. gewinnen, haben, ausüben, etw. / jn. beherrschen, regieren, (ein Gebiet) verwalten; an der Spitze von etw. stehen‹.
Bedeutungsverwandte:
behaupten
 2,
dominieren
,
1
herschen
 2,
regieren
 2,
verwalten
,
verwesen
.
Syntagmen:
die erde / stat, ein land, alle dinge b
.;
lamb, könig, fürst
(Subj.)
etw. b
.;
etw. streng / wol b
.
Wortbildungen:
beherscher
.

Belegblock:

Schöpper
66b
 (
Dortm.
1550
):
DOMINARI. Beherschen behaupten verwesen verwalten.
Göz. Leichabd.
207, 2
 (
Jena
1664
):
Wie die heutige Sonnne […] nach Willen des Hoͤchsten Beherrschers aller Creaturen […] wieder hervor brechen wird.
Ebd.
209, 8
:
im vollen Besizz der Guͤhter des Beherrschers aller Dinge.
Ebd.
289, 15
:
Dieses sind die Krohne / durch welche Er den Kern der Gelehrten beherrschete.
Gille u. a., M. Beheim 
79, 149
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
so ein furst oder herr von erst | ein lant in nymet und peherst.
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 54, 3
 (
Nürnb.
1631
):
O HErr sendt doch daß Laͤmblein werth, | Daß bherschen soll die gantze Erd.
Qu. Schweiz. Gesch. 1, 
21, 29
(
halem.
,
1470
):
wie wyt in der herrschaft Worb […] ime zůstuͤnde zů beherrschen.
Rot
307
(
Augsb.
1571
):
Dominirn, Beherschen / Herschen / meyster sein.
Henisch
253
(
Augsb.
1616
):
Beherrschen / Regieren […]. Der Koͤnig beherrscht alle ding […]. Wer wenig beherrschet / behelt vil.
Gille u. a., a. a. O.
311, 33
;
Rennefahrt, Statut. Saanen
178, 28
;
180, 24
;
Maaler
55v
;
Hulsius 
K iiijr
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
66
;
Rwb
1, 1452
.