beherschen,
V.
›Gewalt über etw. / jn. gewinnen, haben, ausüben, etw. / jn. beherrschen, regieren, (ein Gebiet) verwalten; an der Spitze von etw. stehen‹.
Bedeutungsverwandte:
behaupten
dominieren
1
herschen
regieren
verwalten
verwesen
Syntagmen:
die erde / stat, ein land, alle dinge b
.; lamb, könig, fürst
(Subj.) etw. b
.; etw. streng / wol b
.Wortbildungen:
beherscher
Belegblock:
Schöpper
66b
(Dortm.
1550
): DOMINARI. Beherschen behaupten verwesen verwalten.
Göz. Leichabd.
207, 2
(Jena
1664
): Wie die heutige Sonnne […] nach Willen des Hoͤchsten Beherrschers aller Creaturen […] wieder hervor brechen wird.
Ebd.
209, 8
: im vollen Besizz der Guͤhter des Beherrschers aller Dinge.
Ebd.
289, 15
: Dieses sind die Krohne / durch welche Er den Kern der Gelehrten beherrschete.
Gille u. a., M. Beheim
79, 149
(nobd.
, 2. H. 15. Jh.
): so ein furst oder herr von erst | ein lant in nymet und peherst.
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 54, 3
(Nürnb.
1631
): O HErr sendt doch daß Laͤmblein werth, | Daß bherschen soll die gantze Erd.
Qu. Schweiz. Gesch. 1,
21, 29
(halem.
, 1470
): wie wyt in der herrschaft Worb […] ime zůstuͤnde zů beherrschen.
Rot
307
(Augsb.
1571
): Dominirn, Beherschen / Herschen / meyster sein.
Henisch
253
(Augsb.
1616
): Beherrschen / Regieren […]. Der Koͤnig beherrscht alle ding […]. Wer wenig beherrschet / behelt vil.
Gille u. a., a. a. O.
311, 33
; Rennefahrt, Statut. Saanen
178, 28
; 180, 24
; Maaler
55v
; Hulsius
K iiijr
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
66
; Rwb
1, 1452
.