behaltlon,
der
.eine Gebühr, die für die Umladung von Wein unter der Bedingung gezahlt wurde, daß man nicht zur Unterhaltung eines Lagerhauses beitragen mußte;
vgl.
behalten
(V.) 6.Belegblock:
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen
479, 23
(halem.
, 1606
): sovil den behaltlon anbelangen thůt, sölle es also gebrucht werden: namlich wan ein oder der ander theyl nützit in die susten zebehalten thüyendt, sölle endtwederer theyl dem andern einichen khaltlon zegeben schuldig syn.