begriffig,
Adj.;
vgl.
begreifig
.
1.
›verstehbar, faßbar‹;
zu
begreifen
 12.

Belegblock:

Luther, WA
10, 1, 1, 193, 11
(
1522
):
unßer schullerer habenß mit grossen subtiliteten hyn und her trieben, das sie es iah begriffig machten.
2.
›erkenntnisfähig, etw. verstehend, fassend‹;
Metonymie zu 1; vgl.
begreifen
 12.
Bedeutungsverwandte:
fähig
,
fässig
,
gelernig
.

Belegblock:

Schöpper
83a
 (
Dortm.
1550
):
Partiarius. […] fähig / fässig begriffig.
Luther, WA
10, 1, 1, 86, 16
(
1522
):
das sind alle die nydrigen, die ein arm […] leben furen […], die sind des Euangeli begriffig.
Dasypodius
318r
;
339r
;
Schwartzenbach
H iiijv
;
N vjv
.
3.
›umfassend, umgreifend‹;
vgl.
begreifen
 19; 22.

Belegblock:

Kurrelmeyer, Dt. Bibel 
9, 334, 22
Var. (
Straßb.
1466
; Var.
Straßb.
um 1470
):
ein vnwirdigkeit die do ist die begriffenst:
[Var.:
begriffig
]
mit trunckenheit vnd mit seer.