begriffig,
Adj.;
vgl. begreifig
.1.
›verstehbar, faßbar‹; zu
begreifen
12.Belegblock:
Luther, WA
10, 1, 1, 193, 11
(1522
): unßer schullerer habenß mit grossen subtiliteten hyn und her trieben, das sie es iah begriffig machten.
2.
›erkenntnisfähig, etw. verstehend, fassend‹; Metonymie zu 1; vgl.
begreifen
12.Bedeutungsverwandte:
fähig
fässig
gelernig
Belegblock:
Schöpper
83a
(Dortm.
1550
): Partiarius. […] fähig / fässig begriffig.
Luther, WA
10, 1, 1, 86, 16
(1522
): das sind alle die nydrigen, die ein arm […] leben furen […], die sind des Euangeli begriffig.
Dasypodius
318r
; 339r
; Schwartzenbach
H iiijv
; N vjv
.3.
›umfassend, umgreifend‹; vgl.
begreifen
19; 22.Belegblock:
Kurrelmeyer, Dt. Bibel
9, 334, 22
Var. (Straßb.
1466
; Var. Straßb.
um 1470
): ein vnwirdigkeit die do ist die begriffenst:
[Var.:
begriffig]
mit trunckenheit vnd mit seer.