begauzen,
V.;
zu
gauzen
›bellen, schreien‹ (
Dwb
4, 1, 1, 1593
).
›jn. anpöbeln, durch Schimpfreden belästigen‹.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb.
256, 31
(
nobd.
,
n. 1525
):
wurden sie [räte] von etlichen der gemaind aus den wirts und andern hewsern […] spottlich und hönlich begawtzt und beschrien.