begütigen,
V.
›jm. gütlich zureden, jn. durch Zureden besänftigen, beschwichtigen, beruhigen; jn. zufriedenstellen‹; als Euphemismus: ›jn. (politische Gruppierungen) überwinden und dadurch befrieden‹.
Bedeutungsverwandte:
befrieden
ermiltern
erweichen
sänftigen
stillen
vergleichen
versönen
vertragen
zufriedenstellen
beguten
Wortbildungen:
begütiger
begütigung
ableinung
versönung
Belegblock:
Schöpper
12a
(Dortm.
1550
): Lenire. Sänfftigen ermiltern erweychen beguͤtigen stillen.
Ebd.
13b
: Reconciliare. Versuͤnen befriden beguͤttigen stillen vertragen.
Allg. Schau-Buͤhne
30, 57
(Frankf.
1699
): FRanckreich […] hatte alle widrige Parteyen seines Koͤnigreichs uͤberwunden oder beguͤtiget und verglichen.
Ebd.
53/4, 40
: Meuterey der Spanischen Soldaten. […] Gedachter Ertz⸗Hertzog suchet solche wieder zu beguͤtigen.
Dasypodius A
220r
(Straßb.
1536
): Insinuatio, Ein hofflich vnd heymlich versuͤnũg / beguͤtigung am anfang der rede. […]. Solliche hoffliche ableynung vnd beguͤtigung / brauchent die redner gewonlich am anfang so sy von ungewissen / oder etwas vneerlichen vnd schandtlichen […] dingen rden woͤllen.
Maaler
54v
(Zürich
1561
): Beguͤtigen / zů friden stellen […]. Den richter Beguͤtigen / Guͤtig machen. […] Beguͤtiget (der) Placatus, Sedatus, Mollitus.
Allg. Schau-Buͤhne
35, 46
; Maaler
192r
; 331v
; 388v
; 523r
; Schwartzenbach
C vjv
; L iijv
; R ijv
; Rot
319
; Hulsius
H jr
; Henisch
1786
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
65
; Schweiz. Id.
2, 557
.