begütigen,
V.
›jm. gütlich zureden, jn. durch Zureden besänftigen, beschwichtigen, beruhigen; jn. zufriedenstellen‹; als Euphemismus: ›jn. (politische Gruppierungen) überwinden und dadurch befrieden‹.
Bedeutungsverwandte:
befrieden
 1,
ermiltern
,
erweichen
 2,
sänftigen
 1,
stillen
 13,
vergleichen
,
versönen
,
vertragen
,
zufriedenstellen
; vgl.
beguten
 2.
Wortbildungen:
begütiger
,
begütigung
›Insinuatio (der Rhetorik), Beeinflussung des Publikums in einem für den Redner günstigen Sinne als Teil der Sympathiegewinnung‹ (dazu bdv.:
ableinung
 4,
versönung
).

Belegblock:

Schöpper
12a
 (
Dortm.
1550
):
Lenire. Sänfftigen ermiltern erweychen beguͤtigen stillen.
Ebd.
13b
:
Reconciliare. Versuͤnen befriden beguͤttigen stillen vertragen.
Allg. Schau-Buͤhne
30, 57
(
Frankf.
1699
):
FRanckreich […] hatte alle widrige Parteyen seines Koͤnigreichs uͤberwunden oder beguͤtiget und verglichen.
Ebd.
53/4, 40
:
Meuterey der Spanischen Soldaten. […] Gedachter Ertz⸗Hertzog suchet solche wieder zu beguͤtigen.
Dasypodius A
220r
(
Straßb.
1536
):
Insinuatio, Ein hofflich vnd heymlich versuͤnũg / beguͤtigung am anfang der rede. […]. Solliche hoffliche ableynung vnd beguͤtigung / brauchent die redner gewonlich am anfang so sy von ungewissen / oder etwas vneerlichen vnd schandtlichen […] dingen rden woͤllen.
Maaler
54v
(
Zürich
1561
):
Beguͤtigen / zů friden stellen […]. Den richter Beguͤtigen / Guͤtig machen. […] Beguͤtiget (der) Placatus, Sedatus, Mollitus.
Allg. Schau-Buͤhne
35, 46
;
Maaler
192r
;
331v
;
388v
;
523r
;
Schwartzenbach
C vjv
;
L iijv
;
R ijv
;
Rot
319
;
Hulsius
H jr
;
Henisch 
1786
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
65
;
Schweiz. Id.
2, 557
.