befriedigen,
V.
1.
›jn. zufriedenstellen, js. Ansprüche befriedigen, Genugtuung leisten; sich mit etw. zufriedengeben‹; speziell: ›jn. (z. B. einen Gläubiger) in seinen finanziellen Ansprüchen befriedigen, bezahlen‹.
Bedeutungsverwandte:
bezalen
 1; 2,
erlegen
(V.) 1; 2,
stillen
 13,
zufriedenstellen
.

Belegblock:

Göz. Leichabd.
250, 19
 (
Jena
1664
):
wenn man solches mit stiller Seele und befriedigtem Gemuͤhte ertragen sol.
Ebd.
294, 3
:
Er mag sich aber hiermit nicht befriedigen / sondern suchet […] die Gemuͤhter der saͤmmtlichen Jugend viel hoͤher zuverbinden.
v. Birken. Erzh. Österreich
81, 12
(
Nürnb.
1668
):
doch straffte er die Burger / um den zehenden Pfennig von aller ihrer Haabe / mit welchem Geld er den Graven befriedigte.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
26, 20
(
Straßb.
1650
):
in dem sie, die schönen, viel ehe einen guten Gesellen finden, der Jhrem willen beygethan, vnd sie also befridiget werden.
Henisch
241
(
Augsb.
1616
):
Befriedigen / stillen / vergnuͤgt machen / contentieren / sedare, contentum facere […]. Befriedigen / bezahlen / zufrieden stellen / erlegen / entrichten / soluere pecuniam alicui, soluere debitum, satisfacere alicui. […] Befriedigung / satisfactio, solutio.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
62/3
;
Rwb
1, 1400
;
Schirmer, Kaufmannsspr.
1911, 30
.
2.
›etw. schützen, vor etw. bewahren‹.
Bedeutungsverwandte:
behüten
 8; 9,
bewarnen
 3; vgl.
befrieden
 5.
Syntagmen:
die burg / stat b
.;
sich für gewalt / unrecht b
.
Wortbildungen:
befriediger
.

Belegblock:

Rwb
1, 1400/1
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 461
.
3.
›etw. einfriedigen, einzäunen‹.
Bedeutungsverwandte:
einzäunen
; vgl.
befrieden
 6.
Syntagmen:
den grund / burgfried b., die bärenfalle b
.;
(-)garten sich b
.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
386, 19
(
m/soobd.
,
1598
/
1661
):
es solle auch ain jeder seine gründ mit gueten zainen befridigen.
Vorarlb. Wb.
1, 269
;
Rwb
1, 1400
;
Schweiz. Id.
1, 1284
.