Menü
Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
Hinweise zur Benutzung des Wörterbuchs (Kurzeinleitung)
Lexikographische Einleitung
FWB-online-Hilfe
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Abkürzungsverzeichnis
Mitarbeiterverzeichnis
Alphabetischer Einstieg
Verfügbare Alphabetsstrecken
Quellen- und Literaturverzeichnis
Stand 08.03.2022 17:48
befreveln,
V.
›jn. mit einer Geldstrafe belegen‹.
Syntagmen:
befrevelte person
.
Belegblock:
Rwb
1, 1398
(a.
1617
).