befreunden,
V.
1.
›Freundschaft schließen, sich mit jm. anfreunden; sich in einer Gemeinschaftsordnung u. ä. engagieren, sich mit jm. verbünden‹.Bedeutungsverwandte:
gefreunden
Belegblock:
Helm, H. v. Hesler. Nicod.
2175
(nrddt.
, 14. Jh.
): ir ein sprach na, der ander nar, | darnach er baz was bevrunt | und ime die rede baz was kunt.
Buch Weinsb.
2, 328, 23
(rib.
, 1576
): Ich war mit in der chur eins schreinmeisters, aber jonker Lodowich Heimbach war mehe befrundt dan ich.
Ulner
185
(Frankf.
1577
): Freundtschafft machen / sich zu einem gesellen / […] befreunden / zu einem sich wenden […] in kundtschafft vnd Gemeinschafft mit einem sich begeben.
v. Birken. Erzh. Österreich
79, 43
(Nürnb.
1668
): Der Burggrav gedachte wol / Rudolphus wuͤrde […] sich gerne mit einem so maͤchtigen Fuͤrsten befreunden.
Henisch
241
(Augsb.
1616
): Befreunden / freundschafft machen / halten / amicitiam contrahere. […]. Gleicher sinn befreundet sich leichtlich.
Moscouia
C 2v, 40
(Wien
1557
): Plesco / derselben Neugartner befreundte stat.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
62
.2.
›durch Heirat mit jm. in verwandtschaftliche Beziehung treten, sich mit jm. verschwägern, jn. heiraten‹; auch absolut: ›heiraten, eine Familie gründen‹.Bedeutungsverwandte:
weiben
sich verheiraten
befreien
heiraten
Syntagmen:
jn. b., sich mit jm. durch heirat b., sich in ein geschlecht b
.Belegblock:
˹Sprichwörtlich:
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 297, 12
(Hagenau
1534
): Man kann sich zuweyt nicht befreünden
[es folgt die Erklärung des Sprichworts].
Ebd.
2, 116, 11
([Augsb.
] 1548
): Weyt geheert / und nach befreündet.
Ebd.
117, 4
: Got […] laßt zů / das / wa das gebluͤte nicht hindert / das man nahe zůsamen freye / dann damitt wirt ainigkait und frid auff erden erhalten / und die guͤter bleiben auch bey ainander / darumb kan man sich zů nach nicht befreünden
.˺
Chron. Augsb.
9, 134, 25
(schwäb.
, 1544
/5
): daß die fürnembsten des römischen senats in mainung, solichen hochen gwalt und ämpter zu bekumen, sich zusamen verheurat und befraindet.
Ebd.
374, 11
; Dietz, Wb. Luther
1, 226
; Preuss. Wb. (Z)
1, 461
; Schwäb. Wb.
1, 756
; Schweiz. Id.
1, 1306
.